G107 Gasüberprüfung und Gasprüfstelle in Graz

Zertifizierte Stelle für G107 Gasüberprüfung und Gasprüfstelle

Zahlreiche Campingplätze fordern eine Bescheinigung in Bezug auf die einwandfreie Funktionsweise der Gasanlagen.

Wir bieten diese Gasanlagen-Überprüfung (ÖVGW Richtlinie G 107) als zertifizierte Stelle für Wohnmobile und Wohnwägen an unserem Standort in Graz an.

Geprüft werden können:

  • Flüssiggas-Anlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h zu Wohnzwecken in Straßenfahrzeugen und in Wohneinheiten zur vorübergehenden Nutzung
  • Flüssiggas-Anlagen welche nach EN 1949 aufgebaut sind und einen max. Betriebsdruck von 50 mbar nicht überschreiten

Folgende Services werden durchgeführt:

  • Identitätsprüfung
  • Sichtprüfung
  • Dichtheitsprüfung mit Prüfpumpe
  • Überprüfung von Verschraubungen und Komponenten im Hochdruckbereich (mit Lecksuchspray)
  • Brennprobe (inkl. Regler-Überprüfung)

Im Anschluss daran wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt sowie eine Plakette angebracht.

Für ÖAMTC-Mitglieder gibt es eine Ermäßigung.

Zusätzlicher Hinweis:

Im Rahmen der Identitätsprüfung muss überprüft werden, ob es sich um das Fahrzeug handelt, das in der Gasprüfbescheinigung beschrieben ist.

  • Zulassungsschein
  • Erstbescheinigung nach G107

Kontakt und Anfahrt zu unserem Shop & Werkstatt

Was passiert bei einer Gasüberprüfung?

  • Die Gasanlage wird auf Richtigkeit und Vollständigkeit des Erstbefundes überprüft.
  • Der Flaschenaufstellraum wird auf Kennzeichnung (Betriebsdruck), Flaschenaufstellung (Halterung), Be- und Entlüftung (keine Zündquelle) kontrolliert.
  • Der Druckregler wird auf Funktion geprüft (nicht älter als 10 Jahre).
  • Die Rohrleitungen werden auf Befestigung und Zustand (Korrosion) geprüft.
  • Die Schlauchleitungen werden auf Zustand geprüft (nicht älter als 10 Jahre).
  • Bei allen Gasgeräten wird die Abgasführung auf Anschluss, Festigkeit und freien Querschnitt auf der gesamten Länge geprüft.
  • Die Absperrhähne im Wohnwagen/Wohnmobil werden geöffnet.
  • Die Anlage wird mit einem Prüfgerät (z. B. Handpumpe) auf 150 mbar aufgepumpt.
  • Der Druck muss nach einer Wartezeit von 5 Minuten für den Temperaturausgleich anschließend 10 Minuten unverändert halten.
  • Die Verbrennungsluftzuführung wird auf freie Querschnitte kontrolliert (Warnhinweise).
  • Alle Gasgeräte (Kühlschrank, Kocher, Heizung, Boiler) werden einer Brenn- und Funktionsprüfung unterzogen (inklusive Kontrolle der Zündsicherung).
  • Sollte ein Flüssiggastank im Fahrzeug eingebaut sein, so ist dieser auf Befestigung, Korrosion und auf Dichtheit der Anschlüsse zu prüfen.
  • Ein Prüfbuch muss vorhanden sein.

Wenn alle Punkte in Ordnung sind, wird ein Prüfbefund ausgestellt und eine Prüfplakette angebracht. Wir empfehlen die Überprüfung im Sinne Ihrer eigenen Sicherheit alle zwei Jahre durchführen zu lassen.

Die Praxistipps

  • Gasflaschen sind immer in dem dafür vorgesehenen Raum und entsprechend gesichert zu transportieren.
  • Gasflaschentransporte im PKW sind, nach Möglichkeit, zu vermeiden.
  • Wussten Sie, dass der Gasdruckregler mittels „Linksgewinde“ an der Gasflasche angeschlossen wird?
  • Verwenden Sie zum Anschließen kein Werkzeug, um die Dichtung am Flaschenventil nicht zu beschädigen.
  • Nach dem Flaschenwechsel können Sie mit Seifenschaum die Dichtheit des Flaschenanschlusses kontrollieren.
  • Die Zündsicherung des Kochers können Sie auch zwischendurch selbst kontrollieren. Kocher in Betrieb nehmen, Gaszufuhr mit dem Bediengriff schließen. Innerhalb einer Minute müssen Sie ein „Klack“ hören, dann ist die Zündsicherung aktiv. Bei geöffnetem Bediengriff (nicht drücken) darf jetzt beim Anzünden keine Flamme entstehen.
  • Die Bedienknöpfe der Gasgeräte müssen leichtgängig sein, damit nicht unbeabsichtigt Gas ausströmen kann.
  • Wollen Sie Ihre Gasheizung oder ein anderes Gasgerät auch während der Fahrt benützen? Hier muss ein Strömungswächter oder ein Aufprallsensor mit Ventil vorhanden sein, der bei einem Unfall die Gaszufuhr unterbricht.
  • Achten Sie darauf, ob die Heizungsverkleidung bei einer Truma  S-Heizung (bei der Gasprüfung) abgenommen wird und die Prüfperson den Sitz des Abgasrohres prüft. Alte Alu-Abgasrohre mit Abgasführung über Dach sind lebensgefährlich und müssen gegen Edelstahlrohre getauscht werden!
  • Bei einer Heizung mit Abgasführung über Dach, also mit Dachkamin, sollte einmal im Jahr die Kaminkappe abgenommen werden und ein eventuell vorhandenes Wespennest im Abgasrohr entfernt werden. Beste Zeit ist vor Saisonbeginn, da gibt es keine Stichverletzungen!
  • Einige Betriebe in Österreich arbeiten und prüfen nach der deutschen Richtlinie G 607. Das ist kein Nachteil, denn die G 607 garantiert ebenfalls einen sicheren Betrieb der Gasanlage.

(Quelle: www.campingclub.at/gasueberpruefung)